Am 28. Mai 2015 wurde schließlich das Dekret 113/2015, welches die private Vermietung von Ferienwohnungen reguliert, im BOC, dem offiziellen kanarischen Nachrichtenblatt veröffentlicht. Dieses Dekret wurde zu einem der umstrittensten und eingeschränktesten Dekrete in ganz Spanien gemacht. Es gefährdet mehr als 1,3ºMillionen Touristen, welche die private Ferienwohnung und die Ferienhausvermietung als Beherbergungsform für Ihren Urlaub gewählt hatten und die damit verbundene Wirtschaft der kanarischen Gemeinden.
Auch heute noch, unterliegen unsere Besucher, sowie die Eigentümer und Vermittler von privaten Ferienwohnungen in touristischen Gebieten, der Schwierigkeit und den Einschränkungen der Gemeinde- und Inselvertretungen.
Unter anderem, schliesst dieses „berühmt-berüchtigte“ Dekret im Artikel 3.2 mehr als 50% dieser Wohnungen in unserem Gebiet aus, vor allem diese, die sich in touristischen Gebieten befinden. Dazu kommen die weiteren Beschränkungen der Insel- und Gemeindevertretungen. Das führt dazu, dass es für mehr als 90 % der privaten Ferienwohnungen der Kanarischen Inseln unmöglich ist, diese zu legalisieren.
Es ist ein wahrer „Schlag“, der den Hoteliers freien Lauf gibt, um den Tourismus fast vollständig zu monopolisieren, die Regulierung zu behindern und somit die Wirtschaft von Tausenden von Familien und Kleinunternehmen auf den Kanaren wie z.B. Bars, Restaurants, Geschäfte, Freizeitangebote, Autovermietung, Baumärkte, Wäschereien ...und letztlichendlich alle lokalen Unternehmen zu zerstören.
Die Wohnungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen und die sich nicht in den erforderlichen territorialen Plänen befinden, unabhängig von ihrer Dauer, KÖNNEN GEMÄSS UNSERER AUTONOMEN REGIERUNG AUF DEN KANARISCHEN INSELN NICHT FÜR DEN TOURISMUS VERMIETET WERDEN. Die Bussgelder für diese Tätigkeit liegen im Bereich von 30.001 Euro bis 300.000 Euro.
Das Vermieten der Wohnung über ein P2P-Portal, über einen Vermittler oder lizenzierten Reiseveranstalter, berfreit den Besitzer nicht von den Bussgeldern.
Die Vermietung von Zimmern (Bed & Breakfast ) innerhalb einer Wohnung oder sogar einem separaten Wohnraum innerhalb des gleichen Gebäudes, ist nicht erlaubt.
Auch die Verwendung von Standardverträgen nach dem städtischen Mietgesetz LAU, für den gleichen Vermietungszweck, entbinden niemanden von einer Geldbusse, da die Landesregierung die Handlungsvollmacht im Tourismus hat und damit die ausreichende Kompetenz, um die Einhaltung dieser Vorschriften auch geltend zu machen.
Der beste Weg, um zu erfahren, ob Deine Wohnung innerhalb oder außerhalb dieser Regelung ist, ist es zur Gemeinde (Ayuntamiento) zu gehen und sich diesbezüglich zu informieren oder direkt beim Cabildo nach einem „Realisierungsbericht“ (Informe de Viabilidad) zu fragen, dieser ist aber weniger verlässlich, bevor Du die Formulare zur Aufnahme dieser Tätigkeit und die Haftbarkeitserklärung „Comunicación del Inicio de Actividad y Declaración Responsable“ beim Cabildo einreichst.